Eingruppierung im Öffentl. Dienst

Die Vergütung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst richtet sich nach den dort geltenden Tarifverträgen. Die wichtigsten sind der Tarifvertrag für die Städte und Gemeinden sowie den Bund (TVöD) und für die Angestellten der Bundesländer (TV-L).

Diese sind inhaltlich fast identisch und unterscheiden sich auch hinsichtlich der Vergütung nur geringfügig.

Da es im öffentlichen Dienst – wie ja auch in der Privatwirtschaft – Hunderte, wenn nicht Tausende verschiedener Berufe und Tätigkeiten gibt, die alle von den Tarifverträgen erfasst werden müssen, sind die Regelungen zur Eingruppierung naturgemäß sehr abstrakt gehalten. Hierin liegt eine der Schwierigkeiten bei der Anwendung der Tarifverträge.

Daneben gibt es eine Reihe von Fehlerquellen, die immer wieder vorkommen und zu erheblichen Gehaltseinbußen (sehr oft in 5-stelliger Höhe) führen.

Die Beiträge auf den folgenden Seiten sollen dabei helfen, diese zu vermeiden.