Kosten

Die entstehenden Kosten richten sich nach dem Betrag, um den es wirtschaftlich geht (dem sog. Streitwert).

1. Rechtsschutzversicherung

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die Arbeitsrecht abdeckt, spielen die Kosten ohnehin keine große Rolle, weil in aller Regel nur die Selbstbeteiligung und ggf. Fahrtkosten anfallen. Aber auch diese entstehen nur in Ausnahmefällen, weil Eingruppierungsverfahren in aller Regel per E-Mail und Telefon bearbeitet werden können, ein persönlicher Besuch in der Kanzlei also nicht unbedingt erforderlich ist.

Für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung besteht, können Ihnen die folgenden Beispiele einen groben Überblick geben.

2. Höhe der Kosten ohne Rechtsschutzversicherung

Die Kosten hängen natürlich vor allem auch vom Zeitaufwand ab. Dieser besteht aus dem Durcharbeiten der oft umfangreichen Unterlagen, der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes, der rechtlichen Prüfung anhand der Tarifnormen, den erforderlichen Rückfragen beim Mandanten und schließlich der Beratung des Mandanten).

Dieser Zeitaufwand ist für den Anwalt recht erheblich. Abhängig von dem Beruf, den der Mandant ausübt, liegt er erfahrungsgemäß zwischen 3 und 4 Stunden.

Die Anwaltskosten dieser 1. Phase belaufen sich – abhängig vom Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Sache – auf etwa 400 € bis 500 € zzgl. MwSt.

Im Anschluss hieran ist bereits eine relativ zuverlässige Prognose der Erfolgsaussichten möglich. Sie können dann entscheiden, ob über die Beratung hinaus eine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen soll (2. Phase).

3. Lohnt es sich?

Wenn es im Anschluss an die Beratung zu einer Vertretung kommen würde (also anwaltliche Briefe an den Arbeitgeber), würde sich diese Phase unsere Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften regeln.

Hierzu ein Beispiel: Die Differenz zwischen der Entgeltgruppe 7 Stufe 4 (EG 7/4) und der EG 9a beläuft sich auf 680 €/Monat. Bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung würden sich die Anwaltskosten für die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber auf weitere ca. 1.200 € zzgl. MwSt. belaufen.

Es handelt sich also um Beträge, die bereits nach 3 Monaten wieder „hereinkommen“.

Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Antrag auf Höhergruppierung in der Regel ja schon einige Zeit zurückliegt (häufig bereits 2 Jahren), würde sich der Betrag, den der Arbeitgeber nachzahlen müsste, in diesem Beispielsfall auf rund 16.000 € belaufen.

Und wenn es bis zum Rentenalter z.B. noch 20 Jahre dauert, würde sich die Gehaltsdifferenz – ohne die jährlichen Tariferhöhungen – auf 163.200 € belaufen.

Man sieht an diesem Beispiel, dass es sich in jedem Fall lohnt, die 500 € für eine anwaltliche Beratung oder auch die weiteren rund 2.000 € für eine Vertretung zu investieren.

Denn wenn es nicht klappt, handelt es sich um einen Betrag, den man notfalls verschmerzen kann. Aber wenn es klappt, geht es um einen 5-stelligen Betrag als Nachzahlung und einen 6-stelligen Betrag für die weitere Tätigkeit bis zur Rente.