Herkunft des Wortes "deutsch"
Das Wort „diot - deutsch“ ist germanischer Herkunft und bedeutete im Althochdeutschen Volk, das dazugehörige Adjektiv diutisc - volksmäßig, zum eigenen Volk gehörig. Es entwickelte sich im Mittelhochdeutschen zu diet. Diese Wortform ist bis heute als Name konserviert:
Dietrich, und davon abgeleitet Dieter, setzt sich zusammen aus thiot + rihhi, was „im Volk mächtig“ bedeutet.
Ein weiterer Vorname (Dietmar) kommt von thiot + mari (im Volk berühmt), wovon sich Namen wie Dietmer, Dietmar, usw. ableiten.
Das germanische Wort diutisc wurde sehr früh latinisiert und in dieser Form in lateinische Quellen in Form von Theodiscus übernommen. Im Jahr 788 erscheint das Wort erstmals als Bezeichnung der deutschen Volkssprache: Karl der Große hatte den bayerischen Herzog Tassilo wegen Hochverrates angeklagt, weil dieser sich während eines Feldzuges mit seinen Truppen eigenmächtig vom fränkischen Reichsheer abgesetzt hatte.
Die Anklage lautete auf Harisliz („Heer-Schlitz“, also "Heerspaltung/Fahnenflucht“).
Der Text der Anklage ist - wie damals allgemein üblich - lateinisch abgefaßt. Das Kapitalverbrechen wird jedoch mit dem deutschen Rechtsbegriff benannt:
... quod theodisca lingua "harisliz" dicitur.
... was in der Volkssprache "harislisc" heißt.
Die erste urkundliche Erwähnung des Wortes "deutsch" erfolgte also ausgerechnet in einem Gerichtsverfahren, das mit einem Todesurteil endete.
Das Gerichtsprotokoll zählt auch die Vertreter der anwesenden Stämme auf, deren Sprache die lingua theodisca war: Franken, Baiern und Sachsen. In den größten deutschen Gebieten wurde der Begriff damals also schon einheitlich als "Volkssprache" - eben als "deutsch" - verwandt.
Daß ausgerechnet das Wort "deutsch" zunächst nur in lateinischem Kontext auftritt, ist nicht verwunderlich, da das Lateinische die absolut dominierenden Schrfitsprache war. Es besteht jedoch praktisch kein Zweifel, daß die lateinische Form theodiscus auf ein germanisches Wort zurückgeht.